EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER BEWÄSSERUNG

Auf Grundlage der aktuellen Allgemeinverfügung des Landkreises Leipzig ist die Bewässerung von Sportanlagen zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr untersagt.

Aus diesem Grund können wir unsere Beregnung ausschließlich in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden durchführen.

Nach Abstimmung mit dem Vorstand konzentrieren wir die Bewässerung daher vorrangig auf Grüns, Vorgrüns und Abschläge. Eine regelmäßige Beregnung der Fairways ist unter den aktuellen Bedingungen leider nicht mehr möglich.

Diese Situation betrifft derzeit zahlreiche Golfanlagen. Auch wir sind von den außergewöhnlichen klimatischen Bedingungen und den behördlichen Vorgaben betroffen. Wir bitten daher alle Mitglieder herzlich um Verständnis und bedanken uns für ihre Unterstützung.

Nitra Golf